DGUV V3
Die DGUV Vorschrift 3 regelt die wiederkehrende Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Anlagen zum Schutz vor elektrischen Gefahren.
Erklärung
Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie verpflichtet Betriebe, elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen.
Für das Elektrohandwerk bedeutet das wiederkehrende Prüftermine mit Dokumentation. Eine mobile Auftragserfassung hilft, Prüfungen vor Ort zu erfassen, zu terminieren und nachvollziehbar zu dokumentieren.
In der Praxis: smart-electric ansehen.