Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Betriebe, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig durch eine Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Ziel ist der Schutz vor elektrischen Gefahren und die lückenlose Dokumentation der Prüfungen.
Was die DGUV V3 vorschreibt
Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift. Sie regelt die wiederkehrende Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel. Verantwortlich ist der Unternehmer; prüfen darf nur eine Elektrofachkraft.
Fristen: Was gilt wann?
Die Prüffristen richten sich nach Gerät, Einsatzbedingungen und Gefährdungsbeurteilung. Ortsveränderliche Geräte werden häufiger geprüft als fest installierte Anlagen. Die konkrete Frist legt die Gefährdungsbeurteilung fest. Pauschale Angaben ersetzen sie nicht.
Checkliste für die Dokumentation
- Prüfobjekt eindeutig identifizieren (Standort, Kennzeichnung)
- Prüfdatum, Prüfergebnis und Prüfer festhalten
- Mängel mit Foto dokumentieren
- nächsten Prüftermin terminieren
- Nachweis revisionssicher ablegen
Warum mobile Erfassung hier hilft
Prüfungen entstehen vor Ort. Werden Ergebnis, Foto und Folgetermin direkt auf dem Tablet erfasst, ist die Dokumentation vollständig und nachvollziehbar, ohne nachträgliches Übertragen von Zetteln.
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