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Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Unternehmen mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuer; ihre Rechnungen weisen keine Umsatzsteuer aus und tragen einen Hinweis auf die Befreiung.

Erklärung

Wer die Regelung nutzt, stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und vermerkt darauf, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt (§ 34a UStDV). Die Umsatzgrenzen stehen in § 19 UStG.

Bei der E-Rechnung gilt für Kleinunternehmer eine Ausnahme: Ihre Rechnungen dürfen als sonstige Rechnung übermittelt werden, etwa als PDF. Empfangen können müssen sie E-Rechnungen trotzdem.

In smart-business ist die Kleinunternehmerregelung ein Schalter in den Stammdaten; die Rechnung entsteht dann nach § 19 UStG.

Quellen

  1. § 19 UStG: Besteuerung der Kleinunternehmer, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. § 34a UStDV: Rechnungen von Kleinunternehmern, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de

In der Praxis: smart-business ansehen.

Verwandte Begriffe

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