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Prüfwesen im Elektrobetrieb: Protokoll, Freigabe, Plakette, Wiedervorlage

Ein Elektrobetrieb, der für Kunden nach DGUV Vorschrift 3 prüft, braucht für jedes Gerät und jede Anlage drei Dinge: ein eindeutig gekennzeichnetes Prüfobjekt, ein Protokoll mit Messwerten, Ergebnis und Prüfer, und eine Wiedervorlage zur nächsten Frist. Eine Prüfsoftware hält diese drei zusammen. Sie ersetzt weder das Messgerät noch die Beurteilung der Elektrofachkraft.

Was in ein Prüfprotokoll gehört

Die DGUV Vorschrift 3 verlangt die Prüfung, schreibt aber kein Formular vor. Bewährt hat sich ein Protokoll, mit dem ein Dritter auch Jahre später nachvollziehen kann, welches Gerät wann nach welcher Grundlage von wem mit welchem Ergebnis geprüft wurde:

  • Prüfobjekt: Bezeichnung, Kennzeichen oder Inventarnummer, Standort, Hersteller und Typ
  • Prüfgrundlage, etwa VDE 0701-0702 für Geräte oder VDE 0100-600 für die Erstprüfung einer Anlage
  • Prüfdatum und Name des Prüfers
  • Messwerte mit dem jeweiligen Grenzwert
  • Ergebnis: bestanden, mit Mängeln oder nicht bestanden
  • Mängel in Worten, bei Bedarf mit Foto
  • Termin der nächsten Prüfung
  • Freigabe durch die verantwortliche Elektrofachkraft

Grenzwerte bei ortsveränderlichen Geräten

Für die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher Geräte nennt die Norm Grenzwerte, gegen die die Messwerte laufen. Diese Werte hat smart-business hinterlegt. Ausnahmen, etwa für Heizgeräte, und die vollständigen Bedingungen stehen in der Norm selbst.

Grenzwerte nach VDE 0701-0702, wie sie smart-business für die Bewertung nutzt
MessungGrenzwertGilt für
Schutzleiterwiderstandhöchstens 0,3 Ω bis 5 m Leitung, je weitere angefangene 7,5 m plus 0,1 Ω, höchstens 1 ΩSchutzklasse I
Isolationswiderstandmindestens 1 MΩ (Schutzklasse I), 2 MΩ (II), 0,25 MΩ (III)alle Schutzklassen
Schutzleiterstromhöchstens 3,5 mASchutzklasse I
Berührungsstromhöchstens 0,5 mAberührbare leitfähige Teile

Die Norm für die Prüfung von Geräten heißt seit 2021 getrennt DIN EN 50678 (VDE 0701) nach der Instandsetzung und DIN EN 50699 (VDE 0702) für die Wiederholungsprüfung. Im Alltag sprechen viele weiter von „0701-0702“. Prüfen Sie, nach welcher Fassung Ihr Messgerät und Ihre Protokolle arbeiten.

Wer prüft, wer freigibt

Nach § 5 DGUV Vorschrift 3 prüft eine Elektrofachkraft oder jemand unter ihrer Leitung und Aufsicht. Bei ortsveränderlichen Geräten kann das eine elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeignetem Messgerät sein. Die Verantwortung für das Ergebnis bleibt bei der Elektrofachkraft.

In der Praxis heißt das: Der Geselle misst, die Elektrofachkraft gibt frei. Eine Software sollte diesen Unterschied abbilden. In smart-business wird jede Prüfung zuerst als Entwurf gespeichert. Das PDF trägt dann oben „Entwurf, kein gültiger Nachweis“, eine Plakette gibt es noch nicht. Freigeben dürfen Chef, Meister oder Mitarbeiter, denen die Leitung die Befugnis Elektrofachkraft gegeben hat; ein Azubi bekommt sie nicht. Nach der Freigabe ist das Protokoll unveränderlich, das prüft die Datenbank, nicht nur die Oberfläche.

Die App schlägt anhand der Messwerte ein Ergebnis vor. Entscheiden muss der Mensch, und wer vom Vorschlag abweicht, muss einen Grund unter Mängel eintragen.

Plakette und Wiedervorlage

Die Plakette sagt jedem im Betrieb des Kunden, dass das Gerät geprüft ist und wann es wieder dran ist. Die Wiedervorlage sagt es Ihnen. Beides hängt an der Frist, die Sie mit der Gefährdungsbeurteilung des Kunden festlegen; die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 nennen dafür Richt- und Höchstwerte.

In smart-business entsteht nach der Freigabe ein Plakettenbogen zum Drucken: Etiketten 70 × 37 mm, 24 je A4-Blatt, mit „Geprüft nach DGUV Vorschrift 3“, Kennzeichen, nächster Prüfung und Betrieb. Der QR-Code öffnet das Prüfobjekt in der App des Betriebs. Die Übersicht zeigt überfällige, in 30 Tagen fällige und nie geprüfte Objekte; ein Knopf legt die fehlenden Prüftermine im Kalender an. Ein Gerät, das durchgefallen ist, steht als gesperrt da.

Vom Elektroauftrag zum Prüfobjekt

Jede neue Installation endet mit einer Erstprüfung nach VDE 0100-600. Wer sie gleich als Prüfobjekt beim Kunden anlegt, hat später den Ausgangspunkt für E-Check und Wiederholungsprüfung. In smart-business bietet der Abschluss eines Auftrags dafür einen Knopf an, vorbelegt mit Kunde, Auftrag und Ort.

Für jeden Kunden gibt es zusätzlich ein Sammelprotokoll als Übersicht über alle Geräte; der Nachweis bleibt das Einzelprotokoll.

Was das Fachmodul Elektro kann

Vier Prüfarten: ortsveränderliche Geräte nach VDE 0701-0702, ortsfeste Anlagen, E-Check und Erstprüfung nach VDE 0100-600. Prüfobjekte mit Kennzeichen, Standort, Einsatzort und Intervall; das Intervall ist mit dem Richtwert vorbelegt (6 Monate, auf Baustellen 3, ortsfeste Anlagen 48), die Maske nennt den Höchstwert bei niedriger Fehlerquote; Einzelprotokoll und Sammelprotokoll als PDF; Plakettenbogen mit QR-Code; Termine per Knopf. Das Modul ist in allen Tarifen enthalten und lässt sich abschalten.

Prüfwesen mit den Zahlen überfällig, in 30 Tagen, nie geprüft und Prüfobjekte, den Reitern Zu erledigen, Alle Prüfobjekte und Je Kunde sowie einer Liste fälliger Geräte.
Prüfwesen im Fachmodul Elektro: fällige und nie geprüfte Geräte, Termine per Knopf. Demo-Betrieb, erfundene Daten.

Was die App nicht kann

  • Messwerte werden von Hand eingetragen. Einen Import aus Prüfgeräten gibt es nicht.
  • Grenzwerte sind nur für ortsveränderliche Geräte hinterlegt. Für ortsfeste Anlagen, E-Check und Erstprüfung gibt es dieselben Felder, aber keine eigene Prüfliste; Schleifenimpedanz, Drehfeld und RCD-Auslösung bei 5 IΔn werden nicht erfasst.
  • Die Sicht- und Funktionsprüfung steht als Freitext unter Mängel, nicht als Prüfliste.
  • Das Protokoll trägt den Namen der Elektrofachkraft und eine Linie zum Unterschreiben von Hand, keine digitale Unterschrift.
  • Der QR-Code auf der Plakette führt in die App des Betriebs, nicht auf eine Seite für den Kunden; im Kundenportal stehen keine Prüfprotokolle.
  • Prüftermine kommen per Knopf in den Kalender, nicht von selbst.

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Häufige Fragen

Darf ein Geselle DGUV-V3-Prüfungen machen?

Eine Elektrofachkraft darf prüfen. Ortsveränderliche Geräte darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft prüfen, wenn geeignete Mess- und Prüfgeräte vorhanden sind (§ 5 DGUV Vorschrift 3 mit Durchführungsanweisungen).

Kann ich Messwerte aus meinem Prüfgerät übernehmen?

In smart-business nicht. Die Werte werden von Hand eingetragen, die App gleicht sie mit den Grenzwerten ab und schlägt ein Ergebnis vor.

Wie oft muss ein Gerät geprüft werden?

Das legt die Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens fest, in dem das Gerät eingesetzt wird. Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 nennen für ortsveränderliche Geräte einen Richtwert von 6 Monaten, auf Baustellen 3 Monate, verlängerbar bei niedriger Fehlerquote auf höchstens 1 Jahr (Baustellen, Werkstätten) oder 2 Jahre (Büros).

Was passiert mit einem Gerät, das durchfällt?

Es darf nicht weiter benutzt werden, bis der Mangel behoben und das Gerät erneut geprüft ist. In smart-business steht es dann als gesperrt in der Übersicht.

Diese Seite erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die verlinkten Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Quellen

  1. DGUV Vorschrift 3, § 5 Prüfungen, mit Durchführungsanweisungen, Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

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