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Human Made Technologies

Stundenzettel

Ein Stundenzettel hält fest, wann ein Mitarbeiter gearbeitet hat, mit Beginn, Ende und Dauer je Tag, und oft auch, für welchen Auftrag; er ist Grundlage für Lohn und Abrechnung.

Erklärung

Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen; das hat das Bundesarbeitsgericht 2022 entschieden. Im Baugewerbe und bei Minijobs schreibt § 17 Mindestlohngesetz zusätzlich vor, Beginn, Ende und Dauer bis zum siebten Tag danach aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren.

Im Handwerk dient derselbe Zettel oft zwei Zwecken: dem Lohn (Arbeitszeit) und der Rechnung (Zeit am Auftrag). Werden beide getrennt erfasst, passen sie selten zusammen.

In smart-business entsteht der Stundenzettel aus der Stempeluhr. Die Zeit am Auftrag landet bei der Abnahme darin, und der Stundenzettel aller Mitarbeiter eines Monats geht als CSV an die Lohnabrechnung.

Quellen

  1. § 17 MiLoG, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21, Bundesarbeitsgericht

In der Praxis: smart-business ansehen.

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