Stundenzettel
Ein Stundenzettel hält fest, wann ein Mitarbeiter gearbeitet hat, mit Beginn, Ende und Dauer je Tag, und oft auch, für welchen Auftrag; er ist Grundlage für Lohn und Abrechnung.
Erklärung
Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen; das hat das Bundesarbeitsgericht 2022 entschieden. Im Baugewerbe und bei Minijobs schreibt § 17 Mindestlohngesetz zusätzlich vor, Beginn, Ende und Dauer bis zum siebten Tag danach aufzuzeichnen und zwei Jahre aufzubewahren.
Im Handwerk dient derselbe Zettel oft zwei Zwecken: dem Lohn (Arbeitszeit) und der Rechnung (Zeit am Auftrag). Werden beide getrennt erfasst, passen sie selten zusammen.
In smart-business entsteht der Stundenzettel aus der Stempeluhr. Die Zeit am Auftrag landet bei der Abnahme darin, und der Stundenzettel aller Mitarbeiter eines Monats geht als CSV an die Lohnabrechnung.
Quellen
- § 17 MiLoG, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21, Bundesarbeitsgericht
In der Praxis: smart-business ansehen.