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Human Made Technologies

Abnahme

Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass eine Werkleistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist; mit ihr wird die Vergütung fällig und die Frist für Mängelansprüche beginnt.

Erklärung

Rechtlich ist die Abnahme der wichtigste Termin eines Auftrags. Nach § 641 BGB ist die Vergütung bei der Abnahme zu zahlen, nach § 634a BGB beginnt mit ihr die Verjährung der Mängelansprüche: fünf Jahre bei einem Bauwerk, zwei Jahre bei anderen Werken. Wegen unwesentlicher Mängel darf der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern; bekannte Mängel muss er sich vorbehalten (§ 640 BGB).

In der Praxis hält ein Abnahme- oder Übergabeprotokoll fest, was übergeben wurde, in welchem Zustand und welche Mängel offen sind, unterschrieben von beiden Seiten.

In smart-business ist die Abnahme die letzte der fünf Kacheln der Auftragskarte. Der Kunde unterschreibt im Kundenmodus, die Arbeitszeit geht in den Stundenzettel, das Material vom Lager, und die Rechnung entsteht. Die Dokumentation für den Kunden kommt als PDF mit Plan und Fotos; ein eigenes Abnahmeprotokoll mit Mängeln und Vorbehalten erzeugt die App nicht.

Quellen

  1. § 640 BGB: Abnahme, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  2. § 641 BGB: Fälligkeit der Vergütung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. § 634a BGB: Verjährung der Mängelansprüche, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de

In der Praxis: smart-business ansehen.

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